Wegfall der EEG-Umlage
Der Bundestag hat am 28.04.2022 beschlossen: zum 01. Juli 2022 wird die EEG-Umlage gesenkt.
Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
Im Jahr 2000 wurde die EEG-Umlage - auch "Ökostromumlage" genannt - als bundesweite Abgabe eingeführt. Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Windkraft, Biomasse und Wasserkraftwerken zu finanzieren und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (abgekürzt: EEG) festgelegt. Die Umlage wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben und von den Energieversorgern dann vollständig abgeführt. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt sie netto 3,723 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Zur Entlastung der Wirtschaft und der Privathaushalte wird mit Beschluss der Bundesregierung die EEG-Umlage für Stromkunden (Haushalts- und Wärmestrom) zum 01.07.2022 abgesenkt. Die sich daraus ergebende Entlastung müssen die Energieversorger im vollem Umfang an Ihre Kunden weitergeben.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen Sie keine EEG-Umlage über Ihre Stromrechnung mehr bezahlen. Die Entlastungen in Höhe von 3,723 Chent/KWh netto geben die Stadtwerke Saarlouis selbstverständlich an Sie weiter und die Senkung wird dann in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Nein, dazu besteht keine Notwendigkeit. Dieser wird zum Stichtag 30.06.2022 rechnerisch auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs ermittelt.
Gerne können Sie uns aber Ihren Stand mitteilen. Wir werden diesen dann bei der nächsten Abrechnung berücksichtigen.
Ja, die Stadtwerke Saarlouis geben die komplette EEG-Senkung in Höhe von 3,723 Cent/kWh netto auch an Neukunden weiter. Bei den Neukundenverträgen, welche ab dem 01.07.2022 abgeschlossen werden, wird die Absenkung der EEG-Umlage unmittelbar bei der Preisvereinbarung berücksichtigt.
Für einen Musterhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.900 kWh ergibt sich daraus unter dem Strich eine jährliche Kostensenkung von 128,48 EUR brutto.
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlages wird nicht automatisch angepasst.
Auf Grund der aktuellen weltpolitischen Lage, der stetig steigenden Beschaffungspreise für Strom und Erdgas empfehlen wir Ihnen, aktuell keine Abschlagsanpassung nach unten vorzunehmen. Gehen Sie lieber mit einem guten Gefühl in die Jahresverbrauchsabrechnung und vermeiden Sie potentielle Nachzahlungen. Sie gehen somit kein finanzielles Risiko ein, denn die zu viel geleisteten Zahlungen werden im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung wieder an Sie zurückerstattet.