Grund-/Ersatzversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden:innen mit Energie (Strom und Erdgas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden:innen und kleine Gewerbekunden:innen bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Bestimmungen Grundversorger 2025-2027

Bestimmungen Grundversorger 2022-2024

Bestimmungen Grundversorger 2019-2021

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden:innen dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden:innen auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde:in Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Im Gebiet der Kreisstadt Saarlouis ist die Stadtwerke Saarlouis GmbH Grundversorger für Erdgas. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Erdgas im Rahmen der Ersatzversorgung bereit, wenn:

  • vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Erdgaslieferungsvertrages bezogen wird oder
  • der Lieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.

Für die Ersatzversorgung mit Erdgas gelten folgende allgemeine Preise: Vertragskonditionen Ersatzversorgung