Gartenwasserzähler

Wenn Sie viel Wasser zur Bewässerung Ihres Gartens benötigen, können Sie bei uns Ihre Nutzung eines Gartenwasserzählers beantragen. Da dieses Wasser nicht in die Kanalisation gelangt, sondern über die unversiegelten Grundstücksflächen versickert, wird dieser Teil des Frischwassers von der Abwassergebühr befreit.

Der prüffähige Nachweis wird hierbei durch den Gartenwasserzähler erbracht, für den die Abrechnung über uns erfolgt. Der Zähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.

Für den Einbau finden Sie hier die Montagevorschrift, welche Ihnen dabei hilft Ihren Gartenwasserzähler einbauen zu lassen.

Montagevorschrift

Nachdem Ihr Gartenwasserzähler installiert wurde, können Sie sich bei unserer Zählerabteilung melden.
Rufen Sie dazu einfach unsere digitale Mitarbeiterin E-Louisa (06831 9596-333) an und geben Sie an, dass Sie einen Rückruf zur Abnahme des Zählers wünschen.
Wir vereinbaren dann gemeinsam einen Termin und kommen zur Abnahme bei Ihnen vorbei.
Den Antrag bringen unsere Zählermonteure mit und füllen diesen dann gemeinsam mit Ihnen aus.
Im Anschluss senden wir ihn dann zur Information an das Steueramt der Stadt Saarlouis.

Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass das über den Gartenwasserzähler verbrauchte Frischwasser unter keinen Umständen in die Kanalisation gelangen darf. Ansonsten werden hier Gebühren unterschlagen, da es sich um gebührenpflichtige Abwassermengen handelt. Das heißt, dass Schwimmbecken oder Pools zu befüllen über den Gartenzähler nicht zulässig ist.