Grund-/Ersatzversorgung

Was ist die Grundversorgung?

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Grundversorgung gesetzlich definiert: Sie beinhaltet die Belieferung von Haushaltskunden mit sowohl Strom als auch Erdgas über die zur allgemeinen Versorgung zur Verfügung stehenden Netze.

Alle Energieversorgungsunternehmen sind durch das EnWG in der Pflicht, in ihren jeweiligen Netzgebieten Haushalts- und kleine gewerbliche Kunden bis zu 10.000 kWh zu den folgenden Preisen und Bedingungen zu versorgen:
Vertragskonditionen Grundversorgung

Was ist die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung dient dem Schutz der Kunden. Sollte beispielsweise ein Lieferant, der Sie normalerweise mit Niederspannung/Niederdruck versorgt, insolvent werden, sichert die Ersatzversorgung Ihre Weiterbelieferung für 3 Monate, sodass Ihnen genügend Zeit bleibt, einen neuen Vertrag bei einem neuen Lieferanten abzuschließen.

Die Stadtwerke Saarlouis GmbH ist im Gebiet der Kreisstadt Saarlouis Ihr Grundversorger für Strom. Auch die Ersatzversorgung sichern wir beispielsweise wenn

  • der Nutzer des Anschlusses ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezieht
    oder
  • der Lieferant, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten, die Energielieferung einstellt.

Für die Ersatzversorgung mit Strom gelten folgende allgemeine Preise:
Vertragskonditionen Ersatzversorgung

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Bestimmungen Grundversorger 2025-2027

Bestimmungen Grundversorger 2022-2024

Bestimmungen Grundversorger 2019-2021