Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Als fairer Partner vor Ort liefern wir Ihnen Strom, Gas und Wasser stets zuverlässig und pünktlich.

Da wir mit der Belieferung mit Strom, Gas oder Wasser in Vorleistung treten, erwarten wir von Ihnen eine pünktliche Zahlung Ihrer Rechnungen bzw. der monatlichen Abschläge.

Wenn Sie Ihre Zahlungstermine nicht einhalten können, nehmen Sie umgehend Kontakt zu den Mitarbeiter:innen in unseres Kundenservices auf. Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. 

Unsere Kontaktmöglichkeiten:

  • Telefon: 06831 9596-333
  • E-Mail: kundenservice@swsls.de

Sie können auch unter https://www.etermin.net/terminbuchung_swsls einen Termin (Telefon, Video oder vor Ort) für ein gemeinsames Gespräch vereinbaren.

 Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen schützen?

Ihre Rechnungen sowie Abschläge berechnen sich nach Ihrem individuellen Verbrauch. Wenn Sie Ihren Verbrauch kennen, erleben Sie keine bösen Überraschungen bei der Jahresverbrauchsabrechnung. 

Weitere Informationen und Energiespartipps erhalten Sie auch unter www.energiewechsel.de - Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

 

Wenn Sie uns Ihre aktuellen Zählerstand nicht übermitteln, müssen wir Ihren Verbrauch schätzen. Teilen Sie uns daher Ihre Zählerstände mit, damit Ihr Verbrauch nicht geschätzt werden muss. 

Hierfür können Sie auch gerne unseren Online-Service nutzen

Sie können Ihre Abschläge jederzeit anpassen und sodann regelmäßig und pünktlich zahlen. So lassen sich hohe Nachzahlungen in Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung vermeiden. 

Sie können Ihren aktuellen Verbrauch und damit die Abschlagshöhe jederzeit von den Mitarbeiter:innen unseres Kundenservices prüfen lassen. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihren aktuellen Zählerstand. 

Hierfür können Sie auch gerne unseren Online-Service nutzen

Unsere Energieberater:innen helfen Ihnen gerne dabei, Energie effizient zu nutzen und zu sparen – zu Ihrem wirtschaftlichen Vorteil und zugunsten der Umwelt: 

Wir unterstützen Sie aktiv Ihre zukünftigen Energiekosten durch eine kostenlose Energieberatung zu minimieren.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:innen des Kundenservices. Diese erreichen Sie per E-Mail oder telefonisch unter: 

  • Telefon: 06831 9596-333
  • E-Mail: kundenservice@swsls.de

Gerne können Sie auch unter https://www.swsls.de/termin-energieberatung.html einen Termin für eine Energieberatung vereinbaren. 

 

Was muss ich beachten, wenn ich Zahlungen nicht leisten kann?

Bei einer Strom- Gas- oder Wassersperre wird die Versorgung mit Strom, Gas bzw. Wasser unterbrochen, wenn Rechnungen nicht beglichen wurden und auch alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

Eine Strom- Gas- oder Wassersperre ist für uns das letzte Mittel, wenn Zahlungen ausbleiben. Wir versuchen, diesen Schritt möglichst zu vermeiden, und streben eine gemeinsame Lösung mit unseren Kund:innen an.

Bevor wir eine Sperrung durchführen, halten wir die gesetzlichen Vorgaben ein:

  • Mahnung und Sperrandrohung

Geht Ihre Zahlung nicht bis zum vorgegebenen Termin ein, erhalten Sie von uns eine Mahnung sowie zugleich die Androhung einer Sperrung. 

  • Ankündigung der Sperrung

Sofern Sie weiterhin nicht handeln, erhalten Sie die Ankündigung einer bevorstehenden Sperrung Ihres Stromzählers. Reagieren Sie so schnell wie möglich und kontaktieren Sie uns, denn eine Sperrung ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden!

  • Sperrung

Sollten Sie bis zum genannten Sperrtermin nach wie vor keine Zahlung vorgenommen oder uns kontaktiert haben, müssen wir leider eine Versorgungsunterbrechung vornehmen.

Eine Wiederinbetriebnahme erfolgt nur nach Begleichung aller offenen Forderungen, inklusive der angefallenen Kosten für die Sperrung und Wiederinbetriebnahme.

Die Wiederaufnahme der Belieferung mit Strom, Gas oder Wasser ist nach vorheriger Absprache mit uns möglich.

Tritt ein Zahlungsverzug ein bzw. steht ein Zahlungsverzug bevor, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die Mitarbeiter:innen in unseres Kundenservices. Gemeinsam suchen wir dann nach einer Lösung. Mit einer Ratenzahlung lassen sich z.B. höhere Nachzahlungen leicht auf einen längeren Zeitraum verteilen.

Hinweis: Eine Sperrung kann nicht verhindert werden, wenn Sie den mit der Sperrung beauftragten Mitarbeiter:innen, den Eintritt verwehren. Damit werden zusätzliche Kosten (u.a. Gerichtskosten) verursacht und lösen das Problem ebenfalls nicht.

Abschluss einer Abwendungsvereinbarung

Bei Vorliegen von Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit mit uns eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen. Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir Ihren Anschluss nicht sperren.

Kontaktieren Sie einfach unsere Mitarbeiter:innen aus dem Forderungsmanagement, um ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung zu erhalten:

  • Telefon: 06831 9596-333
  • E-Mail: inkasso@swsls.de

Unsere Muster-Abwendungsvereinbarung finden Sie hier:
https://www.swsls.de/downloads/

Vorauszahlungssysteme

Wir bieten Ihnen kostenlos die Vorteile eines Prepayment – Zählers an, sofern dieser bei Ihnen aus technischer Sicht eingebaut werden kann. Dieser Zähler macht Ihren Stromverbrauch transparent und ermöglicht Ihnen dadurch eine bessere Kostenkontrolle. Gerne informieren Sie unsere Expert:innen des Forderungsmanagements über die Funktionsweise des Prepayment - Zählers. Kontaktieren Sie uns unter: 

  • Telefon: 06831 9596-333
  • E-Mail: inkasso@swsls.de

 

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung

Kostenlose und vertrauliche Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen bietet u.a. die örtliche Caritas-Beratungsstelle oder die Schuldnerberatung der Diakonie. Wenden Sie sich hierfür einfach an: 

  • Caritasverband Saar/Hochwald e.V.
    66740 Saarlouis, Lisdorfer Straße 13, Tel.: 06831 9399-0
  • Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt
    66740 Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 3a, Tel.: 06831 9469-0

Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung / Anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung

Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II kann das örtliche Jobcenter Ihnen gegebenenfalls ein Darlehen zur Rückzahlung des von Ihnen geschuldeten Betrags gewähren und/oder unsere zukünftigen Forderungen zur Fortsetzung der Belieferung bezahlen. Darüber hinaus können Sie gegebenenfalls beim Jobcenter auch weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Sozialrecht beantragen. 

Hierzu gehört z. B. die Gewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und/oder zusätzliche Leistungen zur Deckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung.

Ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür in Ihrem konkreten Fall vorliegen, wird das Jobcenter prüfen, wenn Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an:

Jobcenter - Grundsicherung für Langzeitarbeitslose
Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis, Tel.: 06831 444-8000

Auch das örtliche Sozialamt kann Ihnen gegebenenfalls staatliche Unterstützungsmöglichkeiten nach § 8 SGB XII bereitstellen. Hierzu gehört z. B. die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür in Ihrem konkreten Fall vorliegen, wird das Sozialamt prüfen, wenn Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an:

Kreissozial- und Grundsicherungsamt des Landkreises Saarlouis
Ahornweg 1 - 3, 66740 Saarlouis, Tel. 06831 444 8723

Weiterhin bietet die örtliche Verbraucherberatungsstelle kostenlose Informationen und Beratung in Zusammenhang mit der Vermeidung der Sperrung an und kann Ihnen auch dabei helfen, Ihren Verbrauch zu reduzieren. Sie können die örtliche Verbraucherberatungsstelle auf deren Website unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de kontaktieren. 

Termine zur persönlichen Beratung oder für einen Basis-Check können unter 0681 50089-15 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Kreisverwaltung Saarlouis, Tel. 06831 444 69-111 vereinbart werden.