Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in der aktuellen Pressemitteilung erklärt: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. …Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt.“
Auch für unser Versorgungsgebiet gilt, dass die Versogrungsicherheit gegenwärtig gewährleistet ist.
Haufig gestellte Fragen / FAQ
Die Alarmstufe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Pressemitteilung bekannt gegeben. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Diese Meldung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure - also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler - noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Auch hier können die in Stufe 2 des Notfallplans Gas genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können. Daher ist jeder Gasverbraucher gehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Industrie als größtem Erdgasverbraucher. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.
Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Noch mehr und vor allem nachhaltig Energie sparen können Hausbesitzer durch eine energetische Gebäudesanierung, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu erhöhen.
Insbesondere im kommenden Winter sollte Haushalte auch noch stärker auf hier Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.
Die Versorgung ist aktuell weiterhin gewährleistet. Es lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, wie lange die Versorgung ohne größere Eingriffe nahezu im Normalzustand weiterlaufen kann. In jedem Fall sind Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Preise und wirtschaftliche Folgen
Es ist davon auszugehen, dass nach Verkündung der Alarmstufe die Preise an den Gas-Handelsplätzen steigen. Welchen Einfluss das auf die Endkundenpreise haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Klar ist, dass aufgrund des ohnehin sehr hohen Börsenpreisniveaus der Druck auf die Gaspreise sehr hoch ist.
Durch stark ansteigende Preise wächst das Risiko krisenbedingter Liquiditätsverwerfungen bei einzelnen Energieversorgungsunternehmen in der Lieferkette. Dadurch kann ein Dominoeffekt entstehen, der weitere Unternehmen erfasst und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedrohen kann. Die bereits beschlossenen Rettungsschirme der Bundesregierung können hier einen Beitrag leisten, um das Risiko zu senken.
Preisänderungen sind unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe nach den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben z.B. in der Grundversorgungsverordnung und unter den dort festgeschriebenen Bedingungen grundsätzlich möglich. Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) enthält nun in §24 ein außerordentliches gesetzliches Preisanpassungsrecht. Die Anwendung des Preisanpassungsrechts setzt voraus, dass sowohl das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe ausruft als auch die Bundesnetzagentur einen Gasmangellage feststellt. Letzteres ist bisher nicht erfolgt, so dass das Recht zur Preiserhöhung nach § 24 EnSiG bisher nicht anwendbar ist.
Eine erhebliche Reduzierung der Gesamtimportmengen nach Deutschland kann dazu führen, dass Gasversorger nicht die langfristig gekauften Gasmengen erhalten, sondern zu den aktuell sehr hohen Großhandelspreisen Ersatz beschaffen müssen. Es besteht das Risiko krisenbedingter Liquiditätsverwerfungen bei einzelnen Energieversorgungsunternehmen in der Lieferkette.
Um solche Entwicklungen zu vermeiden, sieht das Energiesicherungsgesetz die Möglichkeit zur kurzfristigen Preisanpassung vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Versorger trotz eventuell notwendiger Ersatzbeschaffungen infolge einer Gasmangellage ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Das Preisanpassungsrecht deckt nur Ersatzbeschaffungen wegen ausgefallener Importmengen nach Deutschland ab. Die Nutzung dieses zusätzlichen Rechts ist allerdings sehr herausfordernd für alle Beteiligten. Das Gesetz sieht verschiedene Bedingungen für die Abwicklung der Preisanpassung, ihre regelmäßige Überprüfung und die Preisabsenkung nach Beendigung der Mangellage vor.
Es ist sehr zu hoffen, dass sich solche Fälle vermeiden lassen.
Bei einer erheblichen Reduzierung von Gasimportmengen können allerdings systemgefährdende Wiedereindeckungsrisiken bei den Energieversorgungsunternehmen eintreten. Im Falle auftretender Liquiditäts- bzw. Verschuldungsprobleme sind ergänzende Liquiditätshilfen und Zuschüsse für Energieversorgungsunternehmen sowie ein eng gefasstes Insolvenzmoratorium aus Sicht der Energiewirtschaft erforderlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der neu eingeführte Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) mit der Möglichkeit der Preisanpassung für Energieversorger soll einen Beitrag leisten, um die Lieferketten zu stützen. Die Umsetzung des Preisanpassungsrechtes ist allerdings in der Praxis herausfordernd und mit einem Zeitverzug versehen. Darüber hinaus ist es bisher nicht anwendbar, da die Bundesnetzagentur die erhebliche Reduzierung der Gasimporte nicht festgestellt hat. In jedem Fall müssen daher auch weitere Maßnahmen sicherstellen, dass die Energieversorger ihre Aufgaben auch in der Krise bewältigen können. Entsprechende Bausteine finden sich in dem von der Bundesregierung beschlossenen Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen.
Zu den darin enthaltenen Programmen gehört ein KfW-Kreditprogramm, um kurzfristig die Liquidität der Unternehmen zu sichern und die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen. Beide Programme sind startklar und können genutzt werden.
Zu dem beschlossenen Maßnahmenpaket gehört auch ein Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Darüber hinaus gibt es ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. Für diese Maßnahme ist ein Kreditvolumen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen.
Ob diese Maßnahmen ausreichen, ist noch zu prüfen.
Blick nach vorne:
Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.
Mittelfristig werden der massive Ausbau Erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. Dabei müssen wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Insbesondere für die Erneuerbaren Energien muss nun endlich klar sein, dass beispielsweise Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte der Vergangenheit angehören müssen.
Für den kommende Heizperiode im Winter 2022/2023 wird ein Mix aus Maßnahmen die Versorgungssicherheit stützen: die über den Sommer gefüllten Gasspeicher, steigende Importe aus westlichen und nördlichen Nachbarländern, ein erstes verfügbares Terminal zur Anlandung von Flüssiggastankern und Einsparungen und Effizienzen in Industrie und privaten Haushalten.
Der BDEW schätzt in einer Kurzstudie, dass sich kurzfristig 19 % des deutschen Gasbedarfs substituieren oder einsparen lassen. Dies entspricht einem Drittel der Gasimporte aus Russland. Das Bundeswirtschaftsministerium hält laut 2. Fortschrittsbericht Energiesicherheit eine weitgehende Unabhängigkeit von russischen Gasimporten im Sommer 2024 für möglich.
In den unterschiedlichen Szenarien und Kurzstudien gibt es unterschiedliche Einschätzungen der Deckungslücke für den Winter 2022/23. Es besteht aber Einigkeit, dass bei einem Lieferstopp erhebliche Einsparungen notwendig sind, da die Gaslieferungen aus Russland bis zum bevorstehenden Winter nicht vollständig ersetzt werden können.
Durch den sprunghaften Anstieg der Nachfrage aus Europa stoßen die Verflüssigungskapazitäten in den Lieferländern an Grenzen. Deutliche Ausweitungen der Förderung und der Verflüssigungskapazitäten waren unter anderem in Katar, den USA oder Australien bereits geplant und werden nun beschleunigt umgesetzt.
Die LNG-Versorgung hat Auswirkungen auf das Angebot am Erdgasmarkt. Das verdeutlichen die BDEW-Erdgasdaten vom 23.06.22: Aktuell kostet Erdgas im längerfristigen Handel des Terminmarkts für das Lieferjahr 2023 104,97 €/MWh. Für das Lieferjahr 2025 liegt der Preis aktuell bei 55,42 €/MWh. Durch LNG-Lieferungen kann die Abhängigkeit von russischen Pipelinelieferungen mit dem Ausbau der Infrastruktur in Deutschland und den Lieferländern aufgelöst werden. Das bedeutet aber auch, dass aktuell das Preisniveau stark vom konkurrierenden asiatischen Markt beeinflusst wird.
Aktuelle Tanker haben eine Kapazität von 120.00 bis 145.000 m³ LNG. Der größte derzeit verfügbare Tanker fasst 266.000 m³ LNG. Weltweit sind rund 500 LNG-Tanker im Einsatz. 150.000 m3 LNG entsprechen 0,92 TWh Erdgas (Brennwert). Zur Deckung des in Deutschland verbrauchten russischen Gases im Jahr 2021 wären knapp 500 Tankerladungen notwendig gewesen.
Grundsätzlich stehen genügend LNG-Tanker zur Verfügung. Der Flaschenhals besteht eher in den Verflüssigungsanlagen und damit der kurzfristigen Verfügbarkeit von zusätzlichem LNG am Markt. Das bedeutet, dass europäische und asiatische Märkte stark um die kurzfristig verfügbaren Mengen konkurrieren.
Zahlen Daten Fakten rund um Erdgas
Deutschland hatte 2021 einen Erdgasverbrauch von 1016,2 Terrawattstunden (104 Milliarden Kubikmeter), der Nettoimport lag bei 904,5 TWh (92,5 Mrd. m³). Rund die Hälfte davon, 46 Mrd. m³, kam 2021 aus Russland. Im April 2022 lag der Anteil russischen Gases noch bei 35%.
Weiterführende Informationen
Unter den Links finden Sie weiterführende Information zum Thema
Weitere Informationen zur Gasversorgungslage finden Sie in den oben aufgeführten FAQs der bdew auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.