Änderungen bei der An‑ und Abmeldung Ihres Stromvertrags
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die die Meldefristen bei Umzügen maßgeblich verändern. Künftig können An‑ und Abmeldungen von Stromverträgen nur noch für einen zukünftigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Rückwirkende Meldungen sind damit nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
- Zukünftige Meldungen:
An- oder Abmeldungen müssen rechtzeitig für einen zukünftig festgelegten Termin gemeldet werden. - Rechtzeitige Planung ist entscheidend:
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte planen Sie Ihre An- und Abmeldungen mindestens 14 Tage im Voraus ein.
Die An- oder Abmeldung Ihres Stromvertrages können Sie uns wie folgt mitteilen:
- über unsere Internetseite per Online-Service unter https://www.swsls.de/anmelden/ oder https://www.swsls.de/abmelden/
- per E-Mail an kundenservice@swsls.de
- oder persönlich in unserem Kundencenter.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter:
E-Mail: kundenservice@swsls.de
Telefon: 06831/9596-333