Energiepreisbremsen
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kund:innen zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh.
Interaktiver Preisrechner vom BDEW
Auf der Website vom BDEW finden Sie einen interaktiven Preisrechner zum berechnen der monatliche Einsparungen durch die Preisbremsen – und die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten.
Hier geht's zum Preisrechner vom BDEW
Bildquelle: BDEW
Für die Energie, die Verbraucher:innen über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kund:innen eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Tipps zum Energiesparen finden Sie auf den Websites unter www.energiewechsel.de und auf www.sparenwasgeht.de.
Weiterhin hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Internetseite je eine FAQ Liste für:
veröffentlicht.
Selbsterklärung zur Energiepreisbremse
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Unternehmen, deren Entlastungsbeträge an sämtlichen Entnahmestellen einen Betrag von 150.000 € im Monat übersteigen sind von der Bundesregierung dazu aufgefordert bis zum 31.03.2023 eine Selbsterklärung für Strom, Erdgas und Wärme nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 StromPBG/ § 22 Abs. 1 Nr. 1 EWPBG abzugeben.
Dafür haben wir die wichtigsten Dokumente für Sie zusammengestellt.
Zum einen finden Sie hier die Antworten der Bundesregierung zu den häufig gestellten Fragen.
Zum anderen können Sie das Musterformular zur Selbsterklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima nutzen und an Ihren jeweiligen Versorger senden. Sollten Sie durch die Stadtwerke Saarlouis GmbH versorgt werden, senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Selbsterklärung bitte an: energievertrieb@swsls.de.
Häufig gestellte Fragen beantwortet vom BMWK
Selbsterklärung für Unternehmen
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für die Höchstgrenzen die Summe aller Beihilfen (u. a. über beide Preisbremsen, Soforthilfe, Energiekostendämpfungsprogramm, Befristeter COVID-19 Rahmen) entscheidend sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des BMWK.