Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen
Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022, hat der Bundestag die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Reaktion auf die stark steigenden Energiekosten will die Bundesregierung mit Preisbremsen Verbraucher:innen und Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Das sind gute Nachrichten für Verbraucher:innen. Für uns als Stadtwerke Saarlouis bedeutet dies einen enormen Aufwand, die Preisbremsen zeitnah umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist es, dass die Energiehilfen pünktlich bei unseren Kunden:innen ankommen.
Preisentlastung im Detail
Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet.
Hinweis: Ihre Jahresendabrechnung 2022 versenden wir Ende Januar 2023, diese wird fällig zum 15.02.2023.
Die Preisbremsen wirken somit für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.
Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucher:innen als auch sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für private Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
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Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023. |
Entlastung erfolgt automatisch
Wie schon bei der Dezember-Soforthilfe müssen Sie selbst nichts tun, um von der Entlastung zu profitieren - wir kümmern uns darum. Es müssen keine Erstattungsanträge oder Ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags.
Hilfestellung um den Energieverbrauch zu senken
Es ist nach wie vor wichtig, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel. Weitere Informationen und Energiespartipps erhalten Sie auch unter www.energiewechsel.de - Energiespartipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).