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Gemäß § 19 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung zugleich in Textform den Abschluss einer sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten. Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen derzeit nicht nachkommen können, haben Sie daher die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung mit uns abzuschließen und damit eine angekündigte Versorgungsunterbrechung abzuwenden. Auch können durch den Abschluss einer solchen Vereinbarung weitere Kosten vermieden werden.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Telefonnummer: 06831 9596-333
E-Mail: inkasso(at)swsls.de
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Sie können Ihre Beanstandungen direkt und persönlich mit unserer Hotline unter der Rufnummer 0800 000 1225 besprechen. Alternativ können Sie uns auch schriftlich per Email über info(at)schlau.com Ihr Anliegen zusenden. Bitte beachten Sie, dass die durchschnittliche Dauer einer Beantwortung Ihres Anliegens ca. 2 Wochen beträgt. In Einzelfällen kann die Bearbeitung bis zu 6 Wochen dauern.
Für Menschen mit Behinderungen bieten wir die Möglichkeit einer möglichst barrierefreien Kundenkommunikation. Sollten Sie dies benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unserer Hotline unter der Rufnummer
0800 000 1225 oder auch schriftlich per Email über info(at)schlau.com
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